Vor Aktion in Regensburg: Klimaaktivist „aus Haus geschleift“ und in Präventivhaft genommen
Ein Aktivist der Letzten Generation wurde in Regensburg präventiv in Gewahrsam genommen. Darüber gibt es viel Unverständnis, die Polizei erklärt sich.
Regensburg - In Regensburg klebten sich am Montag, 12. Juni mehrere Klimaaktivisten der Letzten Generation auf einer Straße fest. Für Aufsehen sorgte aber weniger die Aktion selbst, als etwas, das im Vorfeld passiert ist.
Wie die Letzte Generation am Montagnachmittag auf Twitter schrieb, sei ein Aktivist vor Protestbeginn in Gewahrsam genommen worden. „In Regensburg gab es heute erstmals eine präventive Gewahrsamnahme vor Protestbeginn“, hieß es. Simon Lachner sei „von der Polizei aus dem Haus geschleift“ worden, um nicht am Protest in der Stadt teilnehmen zu können.
„Man kann von den Kleber-Aktionen halten was man will, aber ‚Präventivhaft‘ ist schon harter Tobak“, kommentierte eine Person und eine weitere meinte: „Ehm...was? Ich stehe den Aktionen der Letzten Generation sehr kritisch gegenüber, aber ‚Präventivgewahrsam‘, um an einer Versammlung nicht teilnehmen zu können? Ist das hier Russland??“ Und ein weiterer Twitterer schrieb ironisch: „Hilfe, da will jemand die Welt retten!!!“
Die Polizei erklärte gegenüber Vifogra die Gewahrsamnahme. Die Aktion sei im Vorfeld von einem Aktivisten angekündigt worden, dieser sei dann in Gewahrsam genommen worden, „weil eine der Aufgaben der Polizei ist, Straftaten zu verhindern.“ Das sei auch richterlich bestätigt worden. Am Abend wurde der junge Mann dann wieder entlassen, wie die Letzte Generation auf Twitter bestätigte.
Im Grundgesetz ist festgehalten, dass alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Hier greift das Polizeiaufgabengesetz („Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei“): „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn [...] die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist, [...] die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist“.
Weiterlesen:
https://www.merkur.de/bayern/regensburg/...g-92338061.html
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