Klatsche für Sanktionsregime
Studie: Hartz-IV-Sanktionen schüchtern ein, fördern Misstrauen, machen krank
Die Sanktionierung von Hartz IV beziehenden Erwerbslosen verhilft nicht zu einer besseren »Integration« in den Arbeitsmarkt, sie steigert auch nicht die Erwerbsfähigkeit der betroffenen Personen. Kurzum: Die vorgebliche Wirkung der Kürzung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums wird verfehlt. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verein Sanktionsfrei in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie zu Sanktionen in der Grundsicherung, die am Montag in Berlin präsentiert wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Sanktionspraxis der Jobcenter im Jahr 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Grundlage zu ihrer Regelung gefordert. »Diese Grundlage ist nun vorhanden«, sagte Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus am Montag zu jW. Und diese bestätigt, was Erwerbsloseninitiativen, Vereine und Verbände bereits seit Jahren kritisieren: Die Maßregelung schüchtert betroffene Menschen ein, befördert Misstrauen und macht Erwerbslose letztlich sogar krank.
Die Ergebnisse präsentierte der Verein gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf einer Pressekonferenz. Gemeinsam kritisierten sie dabei die Pläne der Ampelkoalition zur Einführung des »Bürgergeldes« als unzureichend. Danach haben Jobcenter noch immer die Möglichkeit, Erwerbslosen 30 Prozent der Bezüge zu streichen. Ab Januar 2023 soll der Regelsatz um lediglich rund 50 Euro auf dann 502 Euro gehoben werden.
Manchen ist noch das zuviel. Im Interview mit der Rheinischen Post (Montag) sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, die Grenzen zwischen »regulärer Arbeit« und dem »Bürgergeld« würden durch die Anhebung »am unteren Ende« immer mehr »verschwimmen«. Ein Wegfall von Sanktionen werde dazu führen, »dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten«, fabulierte Wollseifer – ohne etwa höhere Löhne für Geringverdiener zu fordern.
Die Studie erschien, kurz bevor das Bundeskabinett am Mittwoch über den Entwurf berät. Sollte die Regierung trotz der Studienergebnisse weiter an Sanktionen festhalten, bekäme die Grundsicherung zwar einen neuen Namen, sagte Steinhaus im jW-Gespräch. Der »repressive Charakter von Hartz IV« aber bleibe erhalten.
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https://www.jungewelt.de/artikel/434533....ionsregime.html
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