Letzte Meldung
X

An alle neu registrierten Benutzer!

Wir achten hier auf den Datenschutz. Insbesondere auf die Privatsphäre unserer Mitglieder. Wer sich nur anmeldet, um am "Küchentisch" mitzulesen oder nur Mitgliederlisten einsehen will, wer nur Spam posten möchte und nicht auf meine PNs reagiert, den lösche ich wieder.

"Zugriffe auf die Mei­nungs­f­rei­heit erleben Kon­junktur"

#1 von Sirius , Gestern 10:57

Die verletzliche Gesellschaft und das Strafrecht: "Zugriffe auf die Mei­nungs­f­rei­heit erleben Kon­junktur"

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht wurde in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet. Auch die neue Koalition aus Union und SPD will diesen Trend fortsetzen. Eine problematische Entwicklung, findet Frauke Rostalski.

Verschärfungen im Strafgesetzbuch (StGB) gab es zuletzt en masse. Ein Bereich verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: Die Ahndung bestimmter Meinungsäußerungen.
Verschärft wurden in den letzten Jahren die Beleidigungstatbestände – beispielsweise durch die Einführung der verhetzenden Beleidigung (§ 192a StGB), die allgemeine Erhöhung von Strafrahmen und die Ausweitung des § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) auf die kommunale Ebene und die Veränderung in ein relatives Antragsdelikt. Daneben wurde der Vorschrift der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ein neuer Absatz verliehen, der unter bestimmten Voraussetzungen das Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen völkerstrafrechtlicher Verbrechen erfasst.

Außerhalb des StGB ist im Zusammenhang mit neuen Sanktionsbewehrungen für Meinungsäußerungen an die Vorschrift des sogenannten "Dead Namings" zu denken, die im Selbstbestimmungsgesetz angesiedelt ist und es ahndet, eine Person mit dem Namen anzusprechen, den sie vor einer Personenstandsänderung getragen hat. Und auch Meinungsäußerungen, die sich gegen Schwangerschaftsabbrüche richten, können seit Kurzem unter bestimmten Voraussetzungen sanktioniert werden – zum Schutz Schwangerer, die sich in der Nähe einer Beratungsstelle oder einer Einrichtung aufhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Der frisch ausgehandelte Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht nunmehr Verschärfungen vor, die mitunter noch über das Eingriffsniveau der bisherigen Gesetzeslage hinausgehen. So wollen die Koalitionäre "im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie" den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung nach § 130 StGB regeln. Die Vorschrift soll zum Schutz vor Hass und Hetze weiter verschärft werden. Auch soll eine mögliche Strafbarkeit des Teilens von antisemitischer und extremistischer "Hetze" in geschlossenen Chatgruppen durch Amtsträger und Soldaten im Zusammenhang mit der Dienstausübung geprüft werden. Und es ist ein Verbot des Einsatzes von Bots und Fake Accounts geplant, wenn diese zur Informationsmanipulation verwendet werden.

Weiterlesen

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...skurs-rostalski


Reset the World!

 
Sirius
Beiträge: 27.905
Registriert am: 02.11.2015


   

Umfrage: Fast jeder Zweite erlebt Altersdiskriminierung

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz