„Geordnete-Rückkehr“-Gesetz
Durch schlechtere Behandlung sind Menschen nicht weg
Die geplanten Verschärfungen bei Abschiebungen gingen zum Teil zu weit, kommentiert Gudula Geuther. Problematisch sei etwa der Kerngedanke des Gesetzes: Wer an der eigenen Abschiebung nicht mitwirke, solle schlechter gestellt werden. Ausreisepflichtige könnten oft nichts dafür, wenn Papiere fehlten.
Von Gudula Geuther
Die Abschiebung, oder anders: Die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie müsse besser funktionieren, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer heute im Bundestag. Und weiter: Das brauchen wir, damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die Schutzbedürftigen erhalten bleibt.
Diese Aussage ist richtig. Und richtig ist auch: Recht, das nicht durchgesetzt wird, entwertet sich selbst. Es ist diese Sorge, es ist auch das Bemühen, sich pragmatisch-handlungsfähig zu zeigen, um der AfD das Wasser abzugraben, was die Koalition treibt.
Die SPD hat in diesem Fall mehr Schmerzen als die Unionsparteien, aber die Durchsetzung des Rechts ist auch ihr ein Anliegen. Die große Frage ist, wie das geschehen soll. Die Antwort ist schwierig, denn vielfach geht es um die Mühen der Ebene.
Es geht um die bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, es geht nach wie vor um die bessere Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. An all dem arbeitet die Bundesregierung. Die Antworten, die sie mit dem heute diskutierten Gesetz gibt, sind dagegen vielfach die falschen.
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