Stadt plant Öffnungen
Weimar schert bei Corona-Strategie aus
Ab kommenden Montag sollen die Geschäfte im thüringischen Weimar wieder öffnen. Ende März sollen sogar Besuche von Gastronomie, Theater und Kino wieder möglich sein. Weimar verfolgt eine Strategie, die sich nicht mehr nach der Zahl von Infektionen richtet.
Die thüringische Stadt Weimar will sich in der Coronavirus-Pandemie nicht länger an Inzidenzwerten orientieren. Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sollen sich ab sofort nach einer selbst ausgearbeiteten "Betten-Inzidenz" richten. So hat es Oberbürgermeister Peter Kleine mit seinem Krisenstab sowie Vertretern von Ärzten und Wirtschaft beschlossen. Das sogenannte "Weimarer Modell" soll eine Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen. Es muss vom Gesundheitsministerium aber noch abgesegnet werden. Mit Widerstand rechnet der parteilose Kleine allerdings nicht: "Ich gehe davon aus, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden."
Das "Weimarer Modell" soll zunächst bis Ende April gelten, in diesem Zeitraum soll das Gesundheitsamt relevante Indikatoren auswerten. Die "Betten-Inzidenz" richtet sich nach der Belegung der Klinik der Stadt. Solange dort nicht 20 Patienten behandelt werden, sieht Kleine es als vertretbar, die Öffnung von Einzelhandel und anderen Bereichen voranzutreiben.
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https://www.n-tv.de/panorama/Weimarer-Mo...le22417825.html
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Ist die Corona-Verordnung verfassungswidrig?
Mittlerweile nickt die Justiz die Pandemie-Verordnungen nicht mehr einfach ab. Das könnte für die Politik ein Problem werden, wenn sie einen erneuten Lockdown plant
Wenn man auf die Homepage des Amtsgerichts Ludwigsburg klickt, findet man eine Bienen- und Blumenwiese. Nicht erwähnt wird das Urteil einer Richterin von Ende Januar, das erst jetzt bekannt wurde. Die Richterin hatte über einen ganz unspektakulären Fall zu entschieden, wie er aktuell Tausende Male vor Gerichten in Deutschland verhandelt wird.
Ende Januar war ein Mann angeklagt, weil er im vergangenen Mai gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen haben soll. Anstatt nur mit einer Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt - was damals erlaubt war -, soll er mit zwei in der Ludwigsburger Innenstadt unterwegs gewesen sein. Außerdem soll er dabei nicht auf die Sicherheitsabstände geachtet haben.
Die Richterin hat den Mann nicht nur freigesprochen, sondern die Urteilsbegründung auch für eine Art Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung des Landes genutzt. Diese sei verfassungswidrig. Die Richterin zählt gleich eine ganze Palette an Problemen auf, die sie in der Verordnung, die mehrfach verändert wurde, sieht.
Zum einen habe kein Parlament darüber entschieden, zum anderen seien die Verbote viel zu weit gefasst worden ohne konkrete Orte zu nennen, an denen sie gelten. Außerdem seien die Corona-Verordnungen so schnell abgeändert worden, dass man von niemandem erwarten könne zu wissen, welche Regeln an einem bestimmten Tag gegolten haben. "Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr hat dies nichts mehr gemein", zitiert die Ludwigsburger Kreiszeitung das Fazit der Richterin.
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https://www.heise.de/tp/features/Ist-die...ig-5991693.html
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