Vorratsdatenspeicherung
Regierung schreibt alte Massenüberwachung in neue Gesetze
Trotz unzähliger Gerichtsurteile hält die Bundesregierung an der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung fest. Das umstrittene Instrument findet sich auch in der geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes wieder. Dies könnte zu Problemen mit der EU-Kommission führen.
Die Bundesregierung will einfach nicht locker lassen: Obwohl die anlasslose und massenhafte Speicherung von Vorratsdaten wiederholt von Gerichten für illegal erklärt wurde, beharrt die große Koalition weiterhin darauf, das Instrument in Gesetzesform zu gießen.
Im Referentenentwurf der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), den wir kürzlich veröffentlicht haben, finden sich einschlägige Passagen aus dem bisher geltenden Gesetz wieder. Die Bestimmungen wurden zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof erneut, ob eine verdachtsunabhängige Überwachung rechtens ist.
Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die rechtlich fragwürdigen Regeln übernommen. Demnach sollen Telefonie-Anbieter unter anderem alle Rufnummern samt der Uhrzeit des jeweiligen Telefonats oder einer SMS-Nachricht speichern, und zwar für zehn Wochen. Selbiges gilt für IP-Adressen, über die Internetverbindungen abgewickelt werden. Standortdaten sollen vier Wochen lang vorgehalten werden.
Das Bundesinnenministerium wiegelt ab: „Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nach wie vor geltendes Recht“, sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org. Offenbar hofft das Ministerium, aus dem Rechtsstreit als Gewinner hervorzugehen. In dem Falle wäre die Vorratsdatenspeicherung bereits im Gesetz verankert, man könnte dann sofort loslegen. „Die Entscheidungen des EuGH und des BVerwG bleiben abzuwarten“, sagt der Sprecher.
Dennoch könnten Probleme auf die Regierung zukommen. Schließlich muss das geplante Gesetz bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden, bevor es in Kraft treten kann. Dies könnte sich als Stolperstein entpuppen, sagt Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
„Aus europarechtlicher Sicht ist der TKG-Entwurf ein ziemlich klarer Verstoß gegen Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EU zu unionstreuem Verhalten, weil kein Staat Gesetze erlassen darf, die gegen Europarecht verstoßen“, so Buermeyer weiter. „Und in diesem Fall hat die Bundesregierung bereits vom Oberverwaltungsgericht Münster schriftlich bekommen, warum die Vorratsdatenspeicherung im TKG mit Unionsrecht unvereinbar ist.“
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https://netzpolitik.org/2020/regierung-s...n-neue-gesetze/
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