Rechtsextreme Richter: Wie umgehen mit Richtern, die in der AfD sind?
Seit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird diskutiert: Kann ein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei noch Richter sein?
Rund 20.000 hauptamtliche Richter und 60.000 ehrenamtliche Richter – Schöffen – sind in Deutschland tätig. Sie müssen unabhängig und unparteilich sein. Doch kann jemand, der privat eine Partei unterstützt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, zugleich im Gerichtssaal das Grundgesetz verteidigen?
„Es erscheint zumindest fraglich, ob diese Person dann noch auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht“, sagt eine Pressesprecherin der Justizsenatorin Bremen auf Anfrage. Und stellt ein Disziplinarverfahren in Aussicht:
„Sollte eine Richterin oder ein Richter nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem Mitglied dieser Partei sein, würde entsprechend ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden können.“
Die Auffassung, dass die Mitgliedschaft in der AfD genügt, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten, teilen nicht alle Justizministerien. Die Bundesländer sind jeweils zuständig für ihre Richterinnen und Richter. Die meisten gehen davon aus, dass es weitere Hinweise, wie aktives Engagement in der Partei, bräuchte.
Aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) heißt es dazu: „Die Mitgliedschaft in einer Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, […] kann […] ein Aspekt bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder einer Richteranklage sein.“
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https://correctiv.org/aktuelles/2025/06/...n-der-afd-sind/
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